Schwerpunkte
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Miet- und Wohnungseigentums- recht. Das Spektrum dieser Rechtsgebiete ist sehr vielfältig und lässt sich kaum in Stichworten zusammenzufassen. Wir beraten und betreuen Sie aussergerichtlich und gerichtlich zu Themen wie:
- Überprüfung und Ausgestaltung von Mietverträgen
- Kündigungsrecht
- Mietzahlungen und Mietrückständen
- Mieterhöhungen
- Überprüfung und Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen
- Vertretung in Räumungsprozessen und anderen mietrechtlichen Gerichtsverfahren
- Überprüfung von Teilungserklärungen und Kaufverträgen
- Beratung vor Eigentümerversammlungen
- Beratung während der Verwaltungstätigkeit
- Überprüfung und Gestalten von Verwalterverträgen
- Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer untereinander und gegen die Gemeinschaft
- Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegen den einzelnen Wohnungseigentümer
Familienrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Beratung und Vertretung im Bereich des Familienrechts. Dabei beraten und vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Bereichen des Familienrechts wie z. B.:
- Ausarbeitung und Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen und Lebenspartnerschaftsverträgen
- Unterhaltsrecht (Berechnung und Geltendmachung von Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt, Unterhalt der nichtehelichen Mutter)
- Güterrecht (Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft, Versorgungsausgleich)
- Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgangsrecht
- Hausratsverteilung und Zuweisung der Ehewohnung
Immobilien- und Grundstücksrecht
Im Bereich des Immobilien- und Grundstücksrechts beraten und vertreten wir Sie beispielsweise zu den nachstehenden Themenkomplexen:
- Nachbarrecht
- Privates Bau- und Bauvertragsrecht
- Entwürfe zu Immobilienkaufverträgen (bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen)
- Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Immobilienkaufverträgen
Allgemeines Zivil- und Erbrecht
Darüber hinausgehend sind wir im allgemeinen Zivilrecht, wie z. B. in den Bereichen des Kaufvertragsrechts, Werkvertragsrechts, Reiserechts, der Schenkung sowie im Verkehrsrecht (Schadensregulierung, Vertretung in Verkehrsbußgeld- und -strafrecht) tätig. Zudem beraten und vertreten wir Sie im Erbrecht. Insoweit helfen wir gerne, Ihre Ansprüche als Erbe, wie auch als Pflichtteilsberechtigter durchzusetzen. Gerne sind wir auch bei der Gestaltung und Abfassung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge) sowie von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen behilflich.